Begründung von Stockwerk- und Miteigentum
Mit der Begründung von Stockwerk- und Miteigentum wird der Grundstein für ein faires Miteinander gelegt. Mit der vielfältigen Erfahrung aus der Verwaltung und mit Umsicht begründen wir für neue und bestehende Liegenschaften Stockwerk- oder Miteigentum.
Unsere Dienstleistung beinhaltet folgende Aufgaben, von denen wir gerne auch Einzelne für Sie übernehmen:
- Erstellen eines allfälligen Parzellierungskonzeptes
- Festlegen von Sonderrechten
- Berechnen von Wertquoten
- Festlegen der ausschliesslichen Benützungsrechte
- Festlegen des Abrechnungskonzeptes inkl. Verteilschlüssel der Unterhaltskosten
- Ausarbeitung des Reglements für Stockwerkeigentum und Nutzungsordnung für Miteigentum
Für eine erste unverbindliche Besprechung vereinbaren Sie einfach einen Termin mit uns.