Stockwerk- und Miteigentum

Stockwerkeigentum ist eine spezielle Art von Eigentum. Hier vereinigen sich die unterschiedlichsten Themenfelder. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an die verschiedenen Akteure.

Am Anfang einer jeder Stockwerk- oder Miteigentümergemeinschaft steht die Begründung. Mit der Erstellung eines ausgeglichenen Kostenschlüssels sowie eines Reglements, welches auf die Liegenschaft und deren Gegebenheiten abgestimmt ist, wird das Fundament für ein faires Miteinander gelegt.

Ab Bezug der Liegenschaft ist die Verwaltung die Ansprechstelle für die Eigentümerschaft. Diese ist während der Lebenszeit des Gebäudes und demzufolge der Gemeinschaft zuständig für Jahresrechnung, Unterhalt der Liegenschaft und deren Umgebung sowie der Organisation und Durchführung der Jahresversammlung.